SG Hamburg: Einwilligung in unverschlüsselte E-Mails möglich
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Das Sozialgericht Hamburg hat geurteilt, dass ein Leistungsempfänger zu seinen Gunsten geltende technische und organisatorische (TOMs) Maßnahmen der Behörde wirksam abbedingen konnte. Die Sozialbehörde durfte die von ihm geforderte Form der Datenübermittlung nicht mit einem Verweis auf datenschutzrechtliche Regelungen verweigern.
Kläger möchte seine Dokumente digital und nicht in Papierform
Der Kläger, ein sehbehinderter Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), bat das für ihn zuständige Jobcenter um Übermittlung aller ihn betreffenden Dokumente im .docx bzw. .pdf Format per E-Mail. Aufgrund seiner Behinderung sei es ihm nicht möglich, die Unterlag
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