Speicherung von Videoaufzeichnungen und die 72-Stunden-Grenze
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Die vielerorts installierten Videokameras, beziehen meist zahlreiche Personen in ihren Wirkungsbereich ein und umfassen dabei eine enorme Streubreite an personenbezogenen Daten. Zum Schutz der Betroffenen ist daher ein besonderes Augenmerk auf die Begrenzung der Speicherdauer dieser Aufzeichnungen zu richten. Das Urteil des VG Hannover hat in diesem Sinne wieder einmal gezeigt, dass an der Speicherdauer von 72 Stunden nicht so leicht zu rütteln ist.
Mehrwöchige Speicherung von Videoaufzeichnungen unzulässig
Die Klägerin war Betreiberin einer Selbstbedienungs-Tankstelle und wehrte sich gegen die Anordnung der Aufsichtsbehörde, die Speicherung von Videoaufzeichnungen auf 72 St
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