Terrorlisten-Screening von Mitarbeitern
– Reposting – Hier geht’s zum Original: Terrorlisten-Screening von Mitarbeitern
Die Prüfung durch Unternehmen, ob (zukünftige) Mitarbeiter auf sog. Sanktionslisten stehen, ist keine Seltenheit. Wir zeigen zu diesem „Evergreen“ auf, was genau damit gemeint ist, wie ein DSGVO-konformes Screening zu gestalten ist und was passieren sollte, wenn man fündig wird.
Darf ich die Mitarbeiter screenen?
Um zu beantworten, ob bzw. inwiefern ein Screening möglich ist, muss danach differenziert werden, welchen Grund das Screening hat. Als Motivation für so eine Sanktionslistenprüfung lassen sich insbesondere benennen die Anti-Terror-Verordnungen der EU, spezielle Zollvorschriften und Vorgaben international agierender Konzerne für ihre Einheiten.
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HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Terrorlisten-Screening von Mitarbeitern.
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