Typische Fallstricke bei der Erfüllung des Auskunftsrechts

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Die Geltendmachung des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 DSGVO erfährt immer größere Beliebtheit. Bei der Bearbeitung warten einige Fallstricke auf. Selbst wenn man dem Ersuchen nachkommt, kann es bei der Bearbeitung der Auskunft zu Fehlern kommen, die schlimmstenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir haben die wichtigsten Fallgruppen zusammengestellt.

Das Auskunftsersuchen wird nicht vollständig erfüllt

Damit die Erfüllung des Anspruchs eintritt, müssen selbstverständlich die in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannten Informationen erteilt werden. Diese sind:

  • Die Verarbeitungszwecke;
  • die Kategorien personenbezogener Daten;
  • die Empfänger oder Kategori

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