UODO verhängt 235 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
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Eine Privatperson reichte eine Beschwerde ein, dass sie ohne Einwilligung Werbung des Unternehmens erhalten hatte. Außerdem antwortete dieses nicht auf die Anfrage der Betroffenen, ihre personenbezogenen Daten zu löschen.
Die Datenschutzbehörde versuchte mehrmals, den Bußgeldempfänger zu kontaktieren. Dieser reagierte jedoch nicht auf die Informationsanfragen.
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