Urteil: Google-Suchergebnisse und das Recht auf Löschung
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Das Recht auf Löschung gilt als eines der schärfsten Schwerter der Betroffenenrechte. Allerdings müssen die Rechte der Betroffenen regelmäßig gegen andere widerstreitende Rechte abgewogen werden. Wie das funktioniert, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az.: 6 S 1/22). Dort hatte ein Kläger von Google Löschung von Daten verlangt.
Kläger möchte nicht mehr in Suchergebnissen erscheinen
Der Kläger war Mitglied einer Burschenschaft. In den letzten Jahren wurde durch zahlreiche Presseartikel über rechtsextreme oder antisemitische Handlungen verschiedener Mitglieder der Burschenschaft
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