Verantwortliche sind für die Umsetzung der DSGVO zuständig

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Zuständig für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen ist der Verantwortliche – nicht der Datenschutzbeauftragte. Das ist einfacher gesagt, als es sich in der Praxis oft darstellt. Daher beschäftigen wir uns heute mit den jeweiligen Pflichten, die die DSGVO dem Datenschutzbeauftragten und dem Verantwortlichen auferlegt, sowie dem Problem, vor dem der Verantwortliche steht, wenn der Datenschutzbeauftragte diese Amtspflichten verletzt.

Pflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO

Die Position als Datenschutzbeauftragter bringt zahlreiche Pflichten mit sich: Er hat den Verantwortlichen und dessen Beschäftigte über deren Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Daten

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