Verhaltensregel zur Auftragsverarbeitung – „Trusted Data Processor“

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Für den Datenschutz verantwortliche Stellen nutzen regelmäßig Dienstleister, die in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten – die Auftragsverarbeiter. Um hier mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der LfDI BaWü eine nationale Verhaltensregel „Anforderungen an die Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO“ genehmigt: der „Trusted Data Processor“.

Die Auftragsverarbeitung

Dass eine Verhaltensregel zur „Auftragsverarbeitung“ entwickelt wurden, ist auf Grund der Praxisrelevanz des Themas in der Tat nicht verwunderlich. Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zur Auftragsverarbeitung finden Sie daher auch in unserem Beitrag „Auftragsverarbeitu

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