– Reposting – Hier geht’s zum Original: Datenschutzbeauftragter: Abberufung und Kündigung
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ihn zwingend benennen: Den Datenschutzbeauftragten. Doch unter welchen Umständen kann ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter abberufen oder gekündigt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.
Was ist der Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung?
Die Begriffe Abberufung und Kündigung werden, wenn es um den Datenschutzbeauftragten geht, oft vermischt. Sie müssen aber unterschieden werden, denn sie bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte. Unter einem internen Datenschutzbeauftragten ist immer eine Pe
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HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Datenschutzbeauftragter: Abberufung und Kündigung.
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