Verspätete Auskunft: 10.000 Euro Schadensersatz
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Gemäß Art. 15 DSGVO kann jede betroffene Person vom Verantwortlichen darüber Auskunft verlangen, welche personenbezogenen Daten dort über die betroffene Person gespeichert bzw. generell verarbeitet werden. Das können im Einzelfall sehr viele Daten sein, zum Beispiel bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Die Begeisterung hält sich daher bei Unternehmen normalerweise in Grenzen, wenn sie mit einem Auskunftsbegehren konfrontiert werden. Aber warum ist das eigentlich so schwierig?
Reichweite des Auskunftsanspruchs
Bis heute ist vor allem die Reichweite des Auskunftsanspruchs umstritten? Wie präzise muss die Auskunft erteilt werden? Muss ich als Verantwortlicher Kopien heraus
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