Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen?

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In der DSGVO gilt die sogenannte Haushaltsausnahme für Privatpersonen. Doch was bedeutet das konkret für den Einzelnen? Anhand von verschiedenen Beispielen wird in diesem Beitrag aufgearbeitet, bei welchen Tätigkeiten auch Privatpersonen die DSGVO zu beachten haben.

Sachlicher Anwendungsbereich der DSGVO

In Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO ist geregelt, dass diese keine Anwendung findet, wenn es um die Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten geht (Haushaltsausnahme). Doch wann genau ist eine Tätigkeit ausschließlich persönlich oder familiär? Dieser Beitrag dient dazu aufzuzeigen, wo genau die Grenze der Haushaltsausnahme verläuft.

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