Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 150.000 Euro Bußgeld gegen International Card Services BV

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Niederlande:

Die Datenschutzbehörde stellte eine Untersuchung bei dem Finanzunternehmen an, nachdem mehrere Kunden datenschutzrechtliche Beschwerden eingereicht hatten. Hintergrund war ein Prozess des Unternehmens, bei dem die Identität von 1,5 Mio. Kunden in den Niederlanden digital kontrolliert wurde. Dafür wurden sensible personenbezogene Daten, wie Adressen, Telefonnummern und Fotos der Kunden verwendetet, welche mit dem Kundenausweis verglichen wurden.

Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass das Finanzinstitut keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt hatte, um die Risiken bei diesem Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten abzuwägen. 

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Das Medienprivileg zw. Datenschutz und Meinungsfreiheit

Das Medienprivileg zw. Datenschutz und Meinungsfreiheit

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Von den Panama Papers bis hin zu den Korruptionsvorwürfen gegen einen in Verruf geratenen ehemaligen König – die Verbreitung und Veröffentlichung dieser Skandale ist mit der Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten verbunden, die mit zahlreichen Grundsätzen und Normen der DSGVO in Konflikt gerät. In diesem Artikel werden wir einen Blick auf das sogenannte Medienprivileg werfen, das diesen Konflikt zugunsten der Meinungs- und Informationsfreiheit löst.

Die DSGVO und die Digitalisierung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO einheitlich und unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Diese ist in 11 Kapiteln unterteilt und enthält weitreichende Pflichten für Untern

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Schadensersatz wegen „verspäteter“ Auskunft nach 19 Tagen

Schadensersatz wegen „verspäteter“ Auskunft nach 19 Tagen

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In einem kürzlich ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg hat dieses einem Betroffenen insgesamt 750 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil der Verantwortliche seinem Auskunftsersuchen erst nach 19 Tagen nachkam. Mit der „verzögerten“ Beantwortung habe der Verantwortliche gegen das Gebot der Unverzüglichkeit verstoßen. Grundsätzlich wäre nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche keine Unverzüglichkeit mehr gegeben, solange keine besonderen Umstände vorlägen. Warum das Urteil auf kritische Stimmen stößt und ob es sich wohlmöglich auf die Praxis im Umgang mit Auskunftsansprüchen auswirken könnte, erfahrt ihr hier.

Schon wieder ein Urteil zum Auskunftsanspruch

Das w

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