Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen unbekannte Gemeinde
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Die griechische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde der Leiterin des technischen Dienstes der Stadtverwaltung gegen die Gemeinde.
Die namentlich nicht genannte Gemeinde hatte einen Beschluss auf ihrer eigenen Website veröffentlicht, der einen Verweis auf den Namen, die Funktion und den Ort der Beschäftigung der betroffenen Person enthielt. In verschiedenen Artikeln in lokalen Zeitschriften wurde über den Beschluss berichtet, und die Daten waren öffentlich einsehbar.
Neben dem Bußgeld ordnete die Behörde an, die rechtswidrig veröffentlichte Akte und alle erneuten Veröffentlichungen zu entfernen.
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