Zur Abtretbarkeit des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 DSGVO

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Können Betroffene ihr Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO abtreten oder nicht? Mit dieser Frage hatte sich das KG Berlin zu befassen, dessen Entscheidung im Folgenden dargestellt werden soll.

Warum wurde die Frage der Abtretbarkeit relevant?

Die Beklagte des Falls ist Anbieter einer App mit einer Niederlassung in Deutschland. Im Jahr 2018 kam es bei diesem durch einen Hacker-Angriff zu einem Datenleck, aufgrund dem persönliche Informationen von Nutzern der App wie z. B. Passwort, Name, Geschlecht, E-Mail-Adresse erbeutet werden konnten. Diese wurden anschließend im Dark-Web zum Kauf angeboten. Die Beklagte informierte die Betroffenen über den Vorfall. Auf dieser Grundlage verl

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